Energiepreisbremsen

Differenzbetragsanpassungsverordnung in Kraft getreten

Die “Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung” ist am 22. März 2023 in Kraft getreten.

Die Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV) regelt einen maximal zulässigen Differenzbetrag für Unternehmen, die eine Entlastungssumme von mehr als 2 Mio. Euro durch die Preisbremsen und weitere Beihilfen nach dem Befristeten EU-Krisenrahmen erhalten. Der Differenzbetrag ist maßgebend für die Entlastungshöhe nach den Preisbremsen.

Des Weiteren hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seine FAQs zu den Energiepreisbremsen aktualisiert. Die Änderungen sind teilweise gelb hervorgehoben: www.bmwk.de

Darüber hinaus hat das BMWK ein Muster zur Ermittlung des EBITDA bereitgestellt.

Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zwischenzeitlich mehrere FAQ-Dokumente zur Abschöpfung von Überschusslösen veröffentlicht.