Fortsetzung des Förderprogramms zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm „Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen“ fort. Das Programm finanziert gewerblich genutzte Schnellladepunkte und die hierfür erforderlichen Netzanschlüsse. Unternehmen können seit dem 03. Juni 2024 wieder eine Förderung beantragen.

Eckpunkte der Förderung:

  • Gegenstand der Förderung: gewerblich genutzte Schnellladepunkte für Elektro-Pkw und Elektro-Lkw mit einer DC-Ladeleistung von mehr als 50 kW
  • Antragsberechtigte:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
    • pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden; bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen (mit eigener Rechtspersönlichkeit) einen eigenen Antrag
  • Förderfähige Ausgaben:
    • Ausgaben für die Ladeinfrastruktur und die technische Ausrüstung (z. B. Stromspeicher)
    • Ausgaben für den Netzanschluss
    • Ausgaben für die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse (inkl. Tiefbauarbeiten)
  • Höhe der Zuwendung:
    • Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 20 Prozent bei Großunternehmen und bis zu 40 Prozent bei KMU
    • Begrenzung der förderfähigen Ausgaben auf einen Höchstbetrag pro Ladepunkt in Abhängigkeit von der Ladeleistung
    • Begrenzung der Zuwendung auf 5 Mio. Euro pro Antrag (unabhängig von der Zahl der Ladepunkte)
    • Begrenzung der Anträge von verbundenen Unternehmen auf eine Gesamtförderung von 30 Mio. Euro
  • Der Strom für den Ladevorgang muss aus Erneuerbaren Energien stammen.

Das Antragsportal ist für Registrierungen und Antragstellungen geöffnet. Für den Förderaufruf stehen Finanzmittel in Höhe von 150 Mio. Euro zur Verfügung.

Weiterführende Informationen: