Energiekrise: “Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen”

Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen ab 23.02.2023 möglich!

Niedersächsische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten können ab sofort im Rahmen der “Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen” Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen stellen.

Weitere Informationen, insbesondere zu Antragsberechtigung und Leistungsgrundlage, hat die NBank auf ihrer Website zusammen gefasst.